Um eine mögliche Ausbreitung des Coronavirus‘, des sogenannten COVID-19, einzudämmen, hat das Landratsamt für Veranstaltungen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit mehr als 100 Teilnehmern konkrete Auflagen erteilt. Diese müssen gemäß der Festlegungen eingehalten werden.

So müssen zum Beispiel auch Hinweise zu Hygienemaßnahmen bei den Veranstaltungen veröffentlicht bzw. bzw. sichtbar platziert werden.  Sportvereine, die für ihre Veranstaltungen nach einem entsprechenden Hinweisschild für Hygienemaßnahmen suchen, finden so ein Schild für ihre Veranstaltungen ab sofort im Downloadbereich auf der Homepage des Kreissportbundes, unter:  www.kreissportbund.net/downloads/ (skl/Repro: skl)