Vereinsvertreter werden geben, die Gültigkeit der Übungsleiter- und Trainerlizenzen im ihrem Sportverein zu prüfen. Mit Beginn des zweiten Halbjahres, also ab 1. Juli 2020 starten beim KSB wieder Fortbildungslehrgänge, die Termine sind im Bereich „Aus- und Fortbildung“ auf der Homepage des KSB aktuell nachzulesen: https://www.kreissportbund.net/lehrgange/

Bei Bedarf können sich Übungsleiter und Trainer privat oder über den Verein auf der Homepage des Kreissportbundes anmelden. Wer in den vergangenen vier Jahren bereits Fortbildungen im KSB, Verband, Verein oder einer anderen Sportinstitution absolviert hat, kann diese für die Verlängerung anrechnen lassen. Die Unterlagen schicken Sie dafür bitte an den zuständigen Bildungsberater im KSB: richter@kreissportbund.net

Achtung! Seit 2018 werden Lizenzen nur noch in digitaler Form zugestellt! Bitte beachten Sie daher folgende Hinweise:

  • Dem Verein sollte stets eine Kopie der Lizenz in seinen Unterlagen vorliegen. Das Original muss sich beim Lizenzinhaber (Trainer/Übungsleiter) befinden.
  • Anträge auf Lizenzverlängerung müssen formlos per E-Mail an den KSB gestellt werden. Dem E-Mail-Text sind der Ehrenkodex und Fortbildungsnachweise im Umfang von mindestens 15 Lerneinheiten (LE) anzuhängen. Besonders wichtig: Eine bloße Teilnahme an Fortbildungen stellt nicht automatisch eine Lizenzverlängerung dar!
  • Alle ab 2018 zu verlängernden Lizenzen benötigen einen neuen Ehrenkodex. Dieser ist unter folgendem Link verfügbar: https://www.kreissportbund.net/wp-content/uploads/2020/06/UEbungsleiter_Ehrenkodex_neu.pdf
  • Die verlängerte Lizenz wird ausschließlich dem Lizenzinhaber per E-Mail zugesendet.
  • Bitte schicken Sie keine Nachweise per Post an den KSB. Fotos oder Scan per E-Mail sind ausreichend.

Letztmöglicher Termin für die Beantragung der Lizenzverlängerungen mit Ablaufdatum 2020 ist der 04.12.2020. Informieren Sie daher ggf. Ihre Übungsleiter und Trainer, damit die Lizenz fristgemäß verlängert werden kann.

(skl/Foto: skl)