Die 15-Kilometer-Regel und auch die Ausgangssperre im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge gelten seit diese Mittwoch wieder. Da die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz dort den Grenzwert von 100 erneut überschritten hat, hat das Landratsamt gemäß der gesetzlichen Vorgaben des Freistaates Sachsen die seit Montag geltenden Lockerungen nach nur zwei Tagen wieder zurückgenommen

Auch Individualsport im Freien, zum Beispiel Joggen, und Bewegung im Freien ohne touristische Zwecke und Ziele eines weiteren Haushaltes sind damit ab sofort wieder nur im Umkreis von 15 Kilometern vom eigenen Wohnbereich zulässig.

Und das auch nur unter Beachtung der Hygieneregeln und Kontaktbeschränkung (also nur mit Angehörigen des eigenen Hausstandes oder einer Person eines anderen Hausstandes). Beachtet werden müssen zudem die in Nachbarlandkreisen bzw. in der Landeshauptstadt Dresden geltenden Bewegungsbeschränkungen.

Die erweiterte Ausgangsbeschränkung zwischen 22 Uhr und 6 Uhr des Folgetages, also die Ausgangssperre, gilt ebenfalls wieder ab dem heutigen Mittwoch. Auch hierfür ist der Grund, dass der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner erneut überschritten worden ist. Als Grundlage der jeweiligen Anordnungen des Landkreises gilt der Inzidenzwert, den das Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlicht. Dieser lag am Dienstag bei 106,7. Änderungen bei den Beschränkungen im Landkreis könnten aber bereits in Kürze zu erwarten sein. Denn am heutigen Mittwoch veröffentlichte das RKI einen Inzidenzwert von 86,3.

 

Tagesaktuelle Informationen dazu entnehmen Sie bitte auf der Homepage des Landratsamtes online unter:

https://www.landratsamt-pirna.de/corona-bekanntmachungen.html

 

(skl/Foto: skl)