Der Bundestag hat noch im Dezember 2020 erneut beschlossen, den Paragraph 5 des COVID-19-Gesetzes zu ändern, weil die bisherige Fassung in der Praxis auf Kritik gestoßen war. Vor allem für kleinere Vereine waren die inhaltlichen Vorgaben offenbar kaum umsetzbar. Durch die neuen Regelungen soll die Anwendung des Gesetzes für Vereine erleichtert werden.
Die nun neu beschlossene Änderung kann – auch ohne Regelung in der eigenen Vereinssatzung – nach wie vor bis Ende 2021 angewendet werden, teilt Dozent Stefan Wagner mit. “Die neue Änderung tritt aber erst am 28.02.2021 in Kraft. Also bleibt genug Zeit zur Vorbereitung.” Im Verlag Vereins & Vorstandspraxis hat er nun seinen informativen wie übersichtlichen Frage– und Antwortkatalog zu dem Thema mit dem Titel “FAQ zum COVID-19-Gesetz in der Vereinsarbeit und der Arbeitshilfe zum Umlaufverfahren” veröffentlicht.
Darin sind alle wesentlichen Fragen und Probleme bei der Anwendung des Gesetzes beschrieben und erläutert. Vor allem die Arbeitshilfe zum schriftlichen Umlaufverfahren mit Beispielen und allen Mustern soll Wagner zufolge Vereinen in der Praxis helfen, die wichtigsten Hürden zu nehmen.
Interessenten erhalten die Sammlung als PDF-Dokument gegen Rechnung zum Preis von 12,00 Euro umgehend zugeschickt. Für die Bestellung reicht eine kurze E-Mail an Stefan Wagner: StefanHHWagner@gmx.de .
(skl/sw/Foto: skl)