Hitze, Trockenheit und Starkregen stellen Sportvereine vor wachsende Herausforderungen. Mit vereinfachten Antragsverfahren und Förderquoten von bis zu 80 Prozent unterstützt der Freistaat Sachsen jetzt Maßnahmen zur Klimaanpassung – von Gründächern bis zum Regenwassermanagement. Die Förderung läuft 2027 aus.

Deshalb rät der Landessportbund Sachsen dazu, jetzt aktiv zu werden und unter Umständen bis zu 80 Prozent Förderung für Maßnahmen zur Klimaanpassung zu erhalten. In diesem Bereich (Modul IV) gibt es im Gegensatz zu anderen Programmmodulen noch die Möglichkeit für Sportvereine, Fördermittel zu ergattern. Auf Nachfrage habe das zuständige Ministerium dies dem LSB mitgeteilt.

Auch gemeinnützige Sportvereine gehören zum Kreis der Antragsberechtigten. Gefördert werden sowohl vorbereitende Planungen als auch investive Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Dazu zählen unter anderem:

  • Baulicher Hitzeschutz an Vereinsgebäuden, beispielsweise durch Außenverschattung oder Gründächer
  • Maßnahmen zum Regenwassermanagement, etwa Zisternen oder Versickerungsanlagen
  • Anpassungen der Infrastruktur, um Sportanlagen widerstandsfähiger gegen Hitze und Dürre zu machen

Weitere Informationen zur Förderrichtlinie, den Fördervoraussetzungen und zur Antragstellung sind über das Förderportal der SAB Förderrichtlinie Energie und Klima/2023 – sab.sachsen.de verfügbar.

Bitte trotz teils anderslautender Angaben auf der Website beachten: Im Bereich „Modul IV“ (Klimaanpassungen) gibt es Fördermittel, die derzeit noch beantragt werden können!

(lsb/skl/Foto: lsb)