Künstliche Intelligenz (KI) bietet Vereinen Chancen für Öffentlichkeitsarbeit, Verwaltung und Wissensvermittlung. Vereinsinterne Richtlinien helfen, ihren Einsatz verantwortungsvoll zu gestalten und Datenschutz, Fairness, Transparenz sowie Sicherheit zu berücksichtigen.

In einem Beitrag in „Verein aktuell“ auf dem Portal vereinswelt.de gibt es interessante Hinweise, wie so eine Richtlinie formuliert werden könnte:
https://l1nq.com/rxd9v8p.

Bitte beachten: Nachfolgende Formulierungsvorschläge für solche Richtlinien sollten immer an den jeweiligen Verein und ggf. an unterschiedliche Nutzergruppen angepasst werden.

Und außerdem immer wichtig: Die Richtlinie regelt den Einsatz von KI im Verein und gilt für Vorstandsmitglieder, Mitarbeitende, Trainer, Übungsleiter und Ehrenamtliche, die im Vereinsauftrag KI-Werkzeuge wie Text- oder Bildgeneratoren nutzen. Die KI-Ergebnisse müssen vor ihrer Verwendung stets kritisch geprüft werden!

Entscheidungen mit rechtlicher, finanzieller oder personenbezogener Bedeutung bleiben bei den Verantwortlichen. Automatisierte Entscheidungen über Mitgliedschaft, Personalauswahl oder disziplinarische Maßnahmen sind ausgeschlossen.

Konkrete Formulierungsvorschläge für eine KI-Richtlinie aus dem Vereinswelt-Beitrag:

KI-Richtlinie

  • 1 Ziel und Geltungsbereich

Ziel dieser Richtlinie ist es, Chancen von KI zu nutzen und zugleich Datenschutz, Fairness, Transparenz und Sicherheit zu gewährleisten. Diese Richtlinie soll den sicheren und verantwortungsvollen Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) im [VEREINSNAME] regeln und gilt für Vorstandsmitglieder, Mitarbeitende in der Geschäftsstelle, Trainer, Übungsleiter sowie Ehrenamtliche, die im Auftrag des Vereins handeln, und betrifft alle Anwendungen, bei denen KI-gestützte Werkzeuge eingesetzt werden, wie z. B. Text- und Bildgeneratoren.

  • 2 Grundsätze
  • KI-Ergebnisse werden grundsätzlich kritisch geprüft, bevor sie genutzt oder veröffentlicht werden.
  • Entscheidungen mit rechtlicher, finanzieller oder personenbezogener Tragweite werden immer von den Verantwortlichen getroffen.
  • Es werden keine automatisierten Entscheidungen über Personen durch KI, z. B. im Hinblick auf die Aufnahme von Mitgliedern, deren Ausschluss oder die Auswahl von Trainern und Mitarbeitenden, getroffen.
  • Es werden keine automatisierten Entscheidungen über disziplinarische Maßnahmen mittels KI getroffen.
  • 3 Datenschutz und Persönlichkeitsrechte
  • Die Vorgaben der Datenschutzgrundverord­nung (DSGVO) und des Vereins zum Datenschutz sind einzuhalten. Es erfolgt keine Eingabe sensibler personenbezogener Daten in offene KI-Dienste, wie z. B. Mitgliederlisten oder Trainingsdaten mit Gesundheitsbezug, Disziplinarverfahren oder Ähnliches. Wo möglich, werden personenbezogene Daten anonymisiert (Beispiel: Statt „Max Mustermann aus der A-Jugend hatte eine Knieverletzung.“ besser „Ein Jugendspieler hatte eine Knieverletzung.“).
  • Es werden nur die Informationen in ein KI-Tool eingegeben, die für die jeweilige Antwort bzw. das gewünschte Ergebnis zwingend notwendig sind.
  • Interne Dokumente (z. B. nichtöffentliche Protokolle, Verträge, Finanzpläne) dürfen nur dann mit KI verarbeitet werden, wenn ein vom Vorstand freigegebener, datenschutzkonformer Dienst genutzt wird oder die Inhalte zuvor so anonymisiert wurden, dass kein Bezug mehr zu Personen bzw. zum Verein besteht.
  • Bei Bildern und Texten, die Personen darstellen, ist auf das Recht am eigenen Bild, den Schutz von Minderjährigen sowie eine respektvolle Darstellung zu achten.
  • 4 IT-Sicherheit
  • Zugangsdaten wie Passwörter, Zugangscodes oder interne Links dürfen nicht in KI-Systeme eingegeben werden.
  • Zugänge zu KI-Diensten werden vertraulich behandelt. Vereinszugänge werden nicht an Unbefugte weitergegeben.
  • Private KI-Accounts werden nicht für sensible Vereinsthemen genutzt, sofern der Dienst nicht freigegeben ist.
  • 5 Einsatzbereiche

Der Einsatz von KI ist in folgenden Bereichen gewünscht und erlaubt, jedoch sind die maschinell generierten Ergebnisse immer als Vorschläge zu verstehen. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim Nutzer:

  • Im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit kann KI z. B. für den Entwurf von Newslettern, E-Mails, Social-Media-Beiträgen, Pressemitteilungen, Ankündigungen sowie als Formulierungshilfe entsprechender Texte genutzt werden.
  • Im Rahmen von Verwaltung und Organisation wird KI für das Erstellen und Überarbeiten z. B. von Schriftverkehr, Informationsschreiben, Übersetzungen oder für die Zusammenfassung von Sitzungsprotokollen genutzt.
  • Im Kontext von Wissensmanagement wird auf KI-Werkzeuge in erster Linie als Hilfsmittel zur Text- und Ideenfindung etwa für FAQs oder Infotexte oder zur Unterstützung bei der Erstellung von Schulungsmaterialien zurückgegriffen.
  • 6 Nicht erlaubte bzw. kritische Nutzung

Folgende Nutzungen sind nicht oder nur nach Rücksprache mit dem Vorstand bzw. dem Datenschutzbeauftragten erlaubt:

  • KI darf für rechtlich verbindliche Texte wie z. B. Satzung, Verträge oder Datenschutzdokumente nur in Absprache mit dem Vorstand genutzt werden.
  • Täuschung oder Manipulation, insbesondere im Zusammenhang mit irreführenden oder falschen Inhalten über Personen oder Organisationen, sind nicht gestattet.
  • Die Verwendung von KI-Bildern oder KI-Videos, die Personen in kompromittierender Weise darstellen (Deepfakes), ist verboten.
  • 7 Qualitätssicherung
  • Bei Veröffentlichungen von Texten, Bildern oder anderen Inhalten, die mithilfe von KI generiert wurden und nach außen kommuniziert werden (Webseite, Social Media, Presse), ist das Vier-Augen-Prinzip anzuwenden. Das heißt, die entsprechenden Informationen sind von mindestens zwei Personen gegenzulesen. Dabei ist insbesondere darauf zu achten, dass die Inhalte sachlich korrekt sind, die Formulierungen zum Verein passen (z. B. respektvoll, wertschätzend) sowie keine diskriminierenden oder beleidigenden Formulierungen verwendet werden.
  • Vor dem Einsatz neuer KI-Tools ist zu prüfen, wo die Daten verarbeitet werden (Server­standort) und welche Datenschutzbestimmun­gen dort gelten. Es werden DSGVO-konforme Dienste mit Sitz und/oder Servern in der EU bevorzugt.
  • Folgende Ansprechpartner sind bei Fragen zum KI-Einsatz zu kontaktieren: [NAMEN DER ANSPRECHPARTNER].
  • 8 Transparenz

KI wird so genutzt, dass Mitglieder, Mitarbeitende und Öffentlichkeit nicht getäuscht oder benachteiligt werden. Entsprechend informiert der Verein darüber, wenn bei Inhalten (beispielsweise Textentwürfen, Bildideen) KI-Unterstützung zum Einsatz gekommen ist. Das bedeutet: Wo es sinnvoll oder rechtlich geboten ist, wird kenntlich gemacht, dass Inhalte mithilfe von KI entstanden sind.

HINWEIS:
Beispiel für eine Formulierung: „Dieser Entwurf wurde mit Unterstützung eines KI-Tools erstellt und anschließend durch den Vorstand geprüft.“

§ 9 Verstöße gegen diese Richtlinie

Bei Verstößen gegen diese Richtlinie erfolgt zunächst ein klärendes Gespräch mit dem Vorstand. Der Vorstand kann geeignete Maßnahmen beschließen, insbesondere Hinweise und Auflagen zur künftigen Nutzung. Schwere oder wiederholte Verstöße können vereinsrechtliche Konsequenzen im Rahmen der Satzung nach sich ziehen.

  • 10 Überprüfung und Weiterentwicklung

Diese Richtlinie wird einmal jährlich sowie bei wesentlichen technischen und/oder rechtlichen Änderungen überprüft und bei Bedarf angepasst.

  • 11 Inkrafttreten

Diese KI-Richtlinie wurde von [BESCHLUSSORGAN] des [VEREINSNAME] am [DATUM] beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Maßgeschneiderte KI-Richtlinien im Verein
Bei Bedarf können KI-Richtlinien auf bestimmte Personengruppen, z. B. auf Vorstandsmitglieder oder Trainer, gezielt zugeschnitten werden. Dann kann noch spezifischer auf die Nutzung und den Einsatz von KI eingegangen werden. Beispiel: Vorstandsmitglieder prüfen Inhalte, die mit KI generiert wurden, auf fachliche Richtigkeit, Aktualität von Zahlen und Fakten sowie rechtliche Relevanz (z. B. Satzung, Verträge, Datenschutz). Bei Bedarf ist fachlicher Rat (z. B. beim Anwalt, Steuerberater, Dachverband) einzuholen.

HINWEIS:
Viele Vereine sind Mitglied in Verbänden, die eigene Empfehlungen oder Leitfäden zum KI-Einsatz oder Rahmenverträge (z. B. vergünstigte oder geprüfte KI-Angebote) zur Verfügung stellen.

 

(skl/ksb/Foto: ksb)