Bis zum 23. Februar 2024 können auch in diesem Jahr wieder Fördermittel über das „Kommunale Ehrenamtsbudget“ beantragt werden. Die erforderlichen Unterlagen stehen unter www.landratsamt-pirna.de/buero-landrat.html zur Verfügung.

Wichtige Kriterien sind, dass der Zuwendungsempfänger, so zum Beispiel ein Sportverein, seinen Sitz im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat. Beziehungsweise, dass ein Projekt hier im Landkreis durchgeführt wird.
Ziel der Förderung ist der Erhalt, die Stärkung und Weiterentwicklung des bürgerschaftlichen Engagements. Die Zuschüsse sollen ehrenamtlich geführten Kleinprojekten von Vereinen und Initiativgruppen zugutekommen. Die Fördermittel aus diesem Topf bewegen sich zwischen 500 und 3.000 Euro pro Vorhaben.

Mehr zum Thema: www.landratsamt-pirna.de/buero-landrat.html

Bei Fragen können Sie sich an folgende E-Mail-Adresse wenden: ehrenamt@landratsamt-pirna.de

Anlagen zu den Anträgen sollen bitte ebenfalls an diese E-Mail-Adresse gesendet werden.

Das Ehrenamtsbudget wird gefördert durch den Freistaat Sachsen auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

(skl/Foto: skl/lra)