Mehrere Sportvereine müssen für die Abrechnung von Landessportbund-Fördermitteln (Großsportgeräte) noch Nachweise zu ihren entsprechenden Anträgen über das LSB-Datenprogramm „VereinsPortal“ erbringen. Ihr Status lautet noch immer nur „Vertrag versendet“. Dies sollte noch einmal von den Vereinen geprüft werden.

Alle Zuwendungsverträge, die bis zum 30. September 2023 nicht wieder unterzeichnet und dann hochgeladen wurden, werden von dieser Förderung ausgeschlossen. Das teilte der Landessportbund mit. Die Vereine wurden bereits informiert.

Die Sportvereine sollen zudem bitte jeweils so schnell wie möglich ihre Abrechnungen einreichen. Bei Sportvereinen, wo es absehbar ist, dass ihr Gerät erst nach dem 31. Oktober 2023 (Fristende für Abrechnungen) geliefert werden kann, sollen sich bitte beim Landessportbund melden, so dass eine gesonderte Regelung gefunden werden kann. Kontakt per E-Mail: seidler@sport-fuer-sachsen.de

(skl/Foto:skl)