Finale Erinnerung für zwei Förderantragsfristen: Über die Sportjugend des KSB werden auch 2025 wieder mittels Landkreiszuwendungen Trainingslager, Sportfreizeiten und weitere Projekte der allgemeinen Sportjugendarbeit bezuschusst.

Die Anträge für eine entsprechende Sportförderung müssen bis 31. März 2026 eingereicht werden. Mehr Informationen dazu bei Sportkoordinator Dominic Schlegel (03501-49190-21 und schlegel@kreissportbund.net) sowie online: HIER.

Außerdem bitte beachten: Auch die Frist „Erwerb Großsportgerät“ (ESG) endet mit dem ersten Quartal 2026. Alle Vereine, die von der Förderung profitieren wollen, können den Antrag dazu noch bis 31. März 2026 über das Vereinsportal stellen.

Gefördert werden können hierbei Gerätschaften bis zu 50 Prozent ab einem Kaufwert von 1.000 Euro. Fragen dazu bitte per E-Mail an Vereinsberaterin Kassandra Große: grosse@kreissportbund.net.

(skl/Foto: skl)