Sozialstunden im Sportverein

Wenn Jugendliche mit dem Gesetz in Konflikt geraten, bietet sich oft eine zweite Chance durch die Ableistung von Sozialstunden. Diese Form der Wiedergutmachung ermöglicht es ihnen, sich ihrer Handlungen bewusst zu werden und Verantwortung zu übernehmen, ohne direkt mit Haftstrafen konfrontiert zu werden. Sozialstunden können als Teil einer Strafe, als Bewährungsauflage oder sogar zur Einstellung des Verfahrens verhängt werden.

Durch gemeinnützige Arbeit leisten die Jugendlichen einen wertvollen Beitrag zur Gesellschaft. Ob bei der Pflege von Sportanlagen, der Unterstützung von Vereinsveranstaltungen oder bei handwerklichen Tätigkeiten – sie investieren ihre Freizeit sinnvoll und lernen gleichzeitig wichtige soziale Kompetenzen.

 

Vorteile für Sportvereine:

Die Teilnahme an der Unterstützung bei der Ableistung von Sozialstunden im Verein bietet nicht nur den Jugendlichen eine zweite Chance, sondern bringt einige Vorteile für den Verein mit. Vereine, welche sich an diesem Programm beteiligen, profitieren von der Hilfe der Jugendlichen, die ihre Zeit und Energie in die Vereinsarbeit einbringen. Gleichzeitig tragen die Vereine dazu bei, den Kindern und Jugendlichen eine soziale Lektion zu erteilen und sie in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen. Hier sind die wichtigsten Vorteile für die Vereine:

Zusätzliche unentgeltliche Unterstützung

Jugendliche, die Sozialstunden ableisten, unterstützen Vereine im
Vereinsalltag bei anfallenden Aufgaben, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen.

Jungen Menschen eine zweite Chance geben

Vereine geben Jugendlichen die Chance, Haftstrafen, Anhörungen oder Arreste zu vermeiden, indem sie Verantwortung übernehmen und ihren Fehler durch sinnvolle und gemeinnützige Arbeit wiedergutmachen

Förderung sozialer Verantwortung im Verein

Indem Jugendliche in die Vereinsarbeit eingebunden werden, tragen die Vereine zur Entwicklung der Persönlichkeit, der sozialen Kompetenzen und Verantwortung der jungen Menschen bei.

Potenzielle Nachwuchsgewinnung

Jugendliche haben die Möglichkeit durch ihre Arbeit im Verein ein neues Interesse am Sport und der Vereinsarbeit zu entwickeln und können sich langfristig zu Mitgliedern oder ehrenamtlichen Helfern entwickeln.

Positive Außenwirkung

Vereine, die sich sozial engagieren und Menschen eine zweite Chance geben,
strahlen ein positives Bild in die Gesellschaft aus und gewinnen an Anerkennung.

Flexibilität und Kontrolle

Vereine können den Jugendlichen flexibel in der Frist einsetzen und sie haben auch die Möglichkeit, den Einsatz der Jugendlichen jederzeit zu beenden, sollte es zu Nichteinhaltung der vereinbarten Regeln kommen.

Verlässliche Ansprechpartner

Der Kreissportbund sowie die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) stehen den Vereinen sowie den Jugendlichen jederzeit unterstützend zur Seite.

Handlungsleitfaden
  • Sozialstunden als Weisung/Auflage vom Jugendgericht/der Staatsanwalt/der JuHiS

    Sozialstunden werden als Auflage oder Weisung vom Jugendgericht oder der Staatsanwaltschaft erteilt. Die von der JuHiS im Rahmen der polizeilichen Beschuldigtenvernehmung auferlegten Arbeitsstunden bedürfen der Bestätigung durch die Staatsanwaltschaft. Sie bieten Jugendlichen die Chance, Verantwortung zu übernehmen und ihren Beitrag zur Gesellschaft zu leisten, anstatt mit einer Haftstrafe konfrontiert zu werden.

  • Zuweisung des Jugendlichen/Heranwachsenden mittels Nachweisbögen erfolgt durch die JuHiS

    Die Zuweisung zur Ableistung der Arbeitsstunden erfolgt durch Mitarbeitende der JuHiS. Dabei erhält der Jugendliche/Heranwachsende sogenannte Nachweisbögen, auf denen sowohl der Einsatzort als auch die geleisteten Stunden dokumentiert werden.

  • Information über mögliche Einsatzstellen

    Mit der Übergabe der Nachweisbögen informiert die JuHiS auch über mögliche Einsatzstellen (z. B. Sportvereine). Die jungen Menschen sind im Rahmen dieser Zuweisung über das Landratsamt unfallversichert. Voraussetzung hierfür ist, dass sie verbindlich mitteilen, wo sie die Stunden ableisten werden.

  • Kontaktaufnahme durch den Jugendlichen/Heranwachsenden

    Der Jugendliche/Heranwachsende ist selbst dafür verantwortlich, Kontakt zur Einsatzstelle oder zum Kreissportbund (KSB) aufzunehmen. Es liegt in seiner Verantwortung, sich um die Organisation der Ableistung der Arbeitsstunden zu kümmern.

  • Durchführung, Fristablauf und besondere Vorkommnisse

    Der Jugendliche/Heranwachsende ist verpflichtet, die zugewiesenen Sozialstunden innerhalb der festgelegten Frist zu absolvieren. Nach Abschluss der Arbeitsstunden muss der ausgefüllte Nachweisbogen an die JuHiS übermittelt werden.

    Sollte absehbar sein, dass die Frist aus nachvollziehbaren Gründen nicht eingehalten werden kann (z. B. Krankheit), ist rechtzeitig ein schriftlicher Antrag auf Fristverlängerung bei der JuHiS zu stellen – möglichst per E-Mail und mit entsprechendem Nachweis (z. B. Krankenschein). Auch Einsatzstellen können bei unvorhergesehenen Umständen (z. B. wetter- oder personalbedingt) eine Verlängerung anregen.

    Die Einsatzstelle ist berechtigt, die Maßnahme vorzeitig zu beenden, wenn der Jugendliche/Heranwachsende sich nicht zuverlässig verhält, z. B. durch mehrfaches unentschuldigtes Fehlen. In einem solchen Fall erfolgt die Meldung an die JuHiS durch die Abgabe des Nachweisbogens mit den bis dahin geleisteten Stunden. Es ist nicht Aufgabe der Einsatzstelle, den Jugendlichen zur Erfüllung seiner Auflage anzuhalten.

FAQ

Wann und unter welchen Umständen erfolgt die Abgabe des Stundennachweises und Berichtes an die Jugendhilfe im Strafverfahren?

Die Abgabe des Stundennachweises und des Berichts an die Jugendhilfe im Strafverfahren erfolgt entweder nach vollständiger Erfüllung der Sozialstunden oder im Falle eines Abbruchs. Ein Abbruch kann aus verschiedenen Gründen notwendig werden, zum Beispiel bei wiederholtem Nicht-Erscheinen, Regelverstößen oder auf Wunsch des Vereins. In allen Fällen ist der ausgefüllte und unterzeichnete Bericht des Vereins einzureichen, um den aktuellen Stand der Leistung zu dokumentieren.

Was ist zu tun, wenn die Frist für die Ableistung der Sozialstunden nicht eingehalten werden kann?

Sollte die Frist für die Ableistung der Sozialstunden nicht eingehalten werden können (Krankheit, schulische/ berufliche Verpflichtungen, vereinsinterne Gründe) ist die JuHiS unverzüglich vor Fristablauf darüber zu informieren. Gemeinsam wird eine Lösung besprochen, die gegebenenfalls eine Fristverlängerung ermöglicht. So kann der Jugendliche seine Stunden zu einem späteren Zeitpunkt abschließen und die Vereinbarungen werden entsprechend angepasst.

Welche Aufgaben kann der/die Jugendliche im Verein übernehmen?

Die Aufgaben, die ein Jugendlicher im Verein übernehmen kann, sind vielfältig und werden im Rahmen der Sozialstunden individuell festgelegt. Typische Aufgaben umfassen die Pflege und Instandhaltung von Sportanlagen, Unterstützung bei Vereinsveranstaltungen, handwerkliche Tätigkeiten oder einfache administrative Aufgaben. Wichtig ist, dass die Tätigkeiten den Fähigkeiten des Jugendlichen entsprechen und zur Förderung seiner sozialen Kompetenzen beitragen.

Wer kann Sozialstunden in Sportvereinen ableisten?

Sozialstunden in Sportvereinen können Jugendliche im Alter von 14 bis 21 Jahren ableisten, die von der JuHiS oder dem Jugendgericht dazu angewiesen wurden und eine Bereitschaft zur Zusammenarbeit zeigen.

Wie ist der Versicherungsschutz für Jugendliche während der Ableistung von Sozialstunden geregelt??

Der Versicherungsschutz für Jugendliche, die Sozialstunden ableisten, erfolgt gemäß dem SGB VII (Gesetzliche Unfallversicherung), insbesondere § 2, der die Versicherung kraft Gesetzes regelt. Dies bedeutet, dass die Jugendlichen während ihrer Tätigkeit in der Einsatzstelle automatisch durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert sind.

Muss die Einsatzstelle der Jugendgerichtshilfe bekannt gegeben werden?

Ja, die Einsatzstelle muss der Jugendgerichtshilfe bekannt sein, damit der Versicherungsschutz während der Ableistung der Sozialstunden gewährleistet ist. Sollte ein Wechsel der Einsatzstelle notwendig sein, muss dieser ebenfalls unverzüglich mitgeteilt werden, damit der Versicherungsschutz weiterhin besteht.

Was muss im Falle einer Krankschreibung während der Ableistung der Sozialstunden beachtet werden?

Im Falle einer Krankschreibung ist es wichtig, dass die Jugendgerichtshilfe umgehend informiert wird und eine Kopie des Krankenscheins vorgelegt wird. Eine Fristverlängerung für die Ableistung der Sozialstunden kann nur in Absprache mit mir sowie dem Jugendrichter oder der Staatsanwaltschaft beantragt werden.

Was passiert, wenn in der Einsatzstelle keine Arbeit für den Jugendlichen vorhanden ist?

Sollte die Einsatzstelle keine Arbeit für den Jugendlichen bereitstellen können, ist es notwendig, dass der Jugendliche sich erneut mit der Jugendgerichtshilfe und dem Kreissportbund in Verbindung setzt, um eine neue Einsatzstelle für die Ableistung der Sozialstunden zu finden.

Was regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) in Bezug auf die Ableistung von Sozialstunden?

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) gilt für alle Personen unter 18 Jahren und schützt sie vor übermäßiger Belastung sowie gefährlichen Arbeitsbedingungen. Bei der Ableistung von Sozialstunden müssen daher bestimmte Vorgaben beachtet werden:
  1. Arbeitszeit: Jugendliche dürfen nicht mehr als 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche arbeiten. Die Arbeitszeit muss zwischen 6:00 Uhr und 20:00 Uhr liegen.
  2. Ruhezeiten: Es müssen mindestens 12 Stunden ununterbrochene Ruhezeit zwischen den Arbeitseinsätzen eingehalten werden.
  3. Alter und Art der Arbeit: Jugendliche dürfen keine gefährlichen oder gesundheitsgefährdenden Tätigkeiten ausführen. Sie dürfen auch keine Arbeiten verrichten, die mit gesundheitlichen Risiken verbunden sind (z.B. Arbeiten mit giftigen Stoffen, gefährlichen Maschinen oder an hochgelegenen Stellen).
  4. Schutz der Gesundheit und Sicherheit: Der Verein muss dafür sorgen, dass die Arbeit für den Jugendlichen sicher und gesundheitsförderlich ist. Zudem müssen regelmäßige Pausen gewährt werden, und der Jugendliche sollte nicht überfordert werden.
  5. Zustimmung und Aufsicht: Der Verein ist verpflichtet, den Jugendlichen über die Arbeitsbedingungen und die geltenden Regelungen aufzuklären und sicherzustellen, dass diese eingehalten werden. Eltern müssen der Arbeit zustimmen, besonders wenn die Arbeitszeit außerhalb der üblichen Stunden liegt.