Alle Vereine, die noch nicht die Verwendungsnachweise zur Sportförderung 2020 beim KSB eingereicht haben, sind aufgefordert, dies dringend zu erledigen. Die Verwendungsnachweise müssen laut Sportförderordnung spätestens vier Wochen nach Abschluss der Maßnahme beim KSB abgerechnet werden. Bei der Förderung von Sportmaterial und Sportgeräten ist zusätzlich der Nachweis mit einer Rechnungskopie zu belegen (siehe Punkt 6.3. der Sportförderordnung).

Sollten die Verwendungsnachweise nicht bis spätestens zum 31. Januar 2021 beim KSB vorliegen, ist die Förderung gemäß den Vorgaben zurückzuzahlen. Darüber hinaus ist eine Förderung für das Jahr 2021 ausgeschlossen!

 

Die wichtigsten aktuellen Termine:

31. Januar 2021: letzter Termin Online-Bestandsmeldung via VerminNet beim LSB 2021 (betroffene Vereine sollten sich dazu jetzt bitte dringend beim KSB melden)

31. Januar 2021: letzter Termin Antrag Projekt Breitensportentwicklung beim LSB 2021(betroffene Vereine sollten sich dazu jetzt bitte dringend beim KSB melden)

31. Januar 2021: letzter Termin Abgabe Verwendungsnachweis Sportförderung KSB 2020

31. Januar 2021: letzter Termin Abgabe Anträge zur Sportförderung des KSB für 2021

 

E-Mail: martin@kreissportbund.net;
Post: Kreissportbund Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Geschäftsstelle, Gartenstraße 24, 01796 Pirna

 

(skl/Foto: skl)