Die Auszahlungen der Sportförderung des KSB und der Stadt Freital 2020 sind abgeschlossen. Bitte nun unbedingt beachten: Die Verwendungsnachweise sind spätestens vier Wochen nach Abschluss der Maßnahme beim KSB abzurechnen! Bei der Förderung von Sportmaterial, ist zusätzlich der Nachweis durch eine Rechnungskopie zu belegen. (siehe 6.3. der Sportförderordnung).

Generell gilt 2020 für Maßnahmen der Sportförderung: Wenn die Maßnahmen coronabedingt nicht abgerechnet werden, ist die erhaltene Förderungssumme bitte unaufgefordert und unter Benennung der jeweiligen Vertragsnummer auf das Konto des Kreissportbundes zurückzuüberweisen.

(skl/Foto: skl)