Sachsen prescht voran. Angesichts aktueller Entwicklungen während der Coronavirus-Pandemie hat der Freistaat im Gegensatz zu anderen Bundesländern die umfangreichsten Lockerungen beschlossen. Die meisten davon gelten nach der entsprechenden Entscheidung des Kabinetts von diesem Dienstag bereits ab Freitag, dem 15. Mai 2020.  Die neuen Regelungen gelten zunächst bis 5. Juni 2020. Davon betroffen ist ebenfalls der Sport. Und auch hier müssen Auflagen zu Abstandsregeln (mindestens 1,50 Meter zwischen zwei Personen) und Hygienekonzepten beachtet werden. Zudem gilt die Kontaktbeschränkung weiterhin, allerdings gibt es auch hier Lockerungen.

Nach der angekündigten neuen Corona-Schutz-Rechtsverordnung dürfen so zum Beispiel ab dem 15. Mai 2020 Tanzschulen, Fitness- und Sportstudios, Sportstätten ohne Publikum, Freibäder, sofern ein vom Gesundheitsamt genehmigtes Hygienekonzept vorliegt, wieder öffnen.

Die Nutzung von Sportstätten im Innen- und Außenbereich ohne Publikum ist laut einer aktuellen Information des Freistaates zu seiner neuen Corona-Schutz-Verordnung wieder zulässig, wenn (!) die durch die Allgemeinverfügung des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vorgegebenen Hygienevorschriften beachtet werden. Dies gilt auch für die Vorbereitung und Durchführung von Sportwettkämpfen.

Weitere konkrete Informationen sollen folgen. Bis zum Inkrafttreten der neuen Rechtsverordnung sind die aktuellen seit 4. Mai 2020 geltenden Versionen der Rechtsverordnung und der Allgemeinverfügung des Sozialministeriums verbindlich.

Die neue Rechtsverordnung des Freistaates, die ab 15. Mai 2020 verbindlich sein soll, liegt hier auf dem Internetportal des Freistaates www.sachsen.de vor.
Hier der Online-Link zu der neuen Rechtsverordnung:

NEUE Corona-Schutz-Verordnung – gültig ab 15./18. Mai 2020

 

#eensfuffzschbidde

 

(skl/Foto: skl)