Der Kreissportbund kann verdienstvollen Mitgliedern der Vereine, sowie Persönlichkeiten und Institutionen, die sich um die Förderung des Sports bzw. beim Aufbau und der Entwicklung des Kreissportbundes verdient gemacht haben.
1. Ehrenplakette des Kreissportbundes
höchste Auszeichnung des Kreissportbundes
an Einzelpersonen für langjährige aktive Tätigkeit bei der Entwicklung des Sports im Landkreis
Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, Organisationen und Institutionen, die sich um die Entwicklung des Sports im Landkreis verdient gemacht haben.
2. Ehrennadel des Kreissportbundes
an Einzelpersonen für langjährige aktive Tätigkeit bei der Entwicklung des Sports im Landkreis
Sponsoren als Einzelperson bzw. Firmen, die den Kreissportbund materiell bzw. finanziell bei der Erfüllung der Aufgaben unterstützt haben
Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens ( Politik, Wirtschaft, Kultur ) die durch Ihr Engagement den Sport im Landkreis maßgeblich unterstützen
3. Ehrenamtspreis im Sport
an Einzelpersonen aus den Reihen der Sportvereine und Fachverbände des Kreissportbundes für langjährige vorbildliche Arbeit in den jeweiligen Führungs-, Leitungs- und Betreuungsfunktionen
4. Ehrung mit einem Sachpreis
für Einzelpersonen, Vereine, Fachverbände, Mannschaften, Sportgruppen für besondere sportliche Leistungen
für Jubiläen der Vereine und Fachverbände
für die Verabschiedung verdienstvoller Sportfunktionäre
5. Voraussetzungen für die Ehrungen
Alle Ehrungen werden auf Antrag vergeben, der schriftlich mindestens vier Wochen vor dem vorgesehenen Auszeichnungstermin dem Präsidium des KSB auf den dafür vorgesehenen Formularen einzureichen ist.
Antrags- bzw. vorschlagsberechtigt sind das Präsidium und der Vorstand des KSB sowie die Vorstände der Vereine.
Alle eingereichten Anträge werden vom Präsidium bzw. Vorstand des KSB geprüft und bestätigt.
Die Auszeichnungen erfolgen in würdiger Form zu Veranstaltungen des KSB oder der Vereine durch Mitglieder des Präsidium oder beauftragter Personen.
Über alle weiteren Fragen, die in der Ehrenordnung nicht geregelt sind, entscheidet das Präsidium des Kreissportbundes.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.